GOÄ-Nr. | Leistung | Ausschlüsse | Faktor/Betrag in € |
---|---|---|---|
80 | Schriftliche gutachtliche Äußerung | 3, 100, 435 | 1,0 = 17,49 € 2,3 = 40,22 € 3,5 = 61,20 € |
GOÄ 80 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten
Die GOÄ 80 bedeutet eine schriftliche gutachtliche Äußerung. Die Schreibgebühren nach den GOÄ 95 und GOÄ 96 sind mit dem einfachen Satz nur neben der GOÄ 80, GOÄ 85 und GOÄ 90 abrechenbar.
- umweltmedizinisches Gutachten (IGel)
- ärztliche Begutachtung zwecks der Wehrtauglichkeit eines Patienten ggf. mit Untersuchungen (IGel)
- schriftlich gutachtliche Äußerung + Schreibgebühren
- Bescheinigungen und ärztliche Untersuchungen. welche auf Wunsch des Patienten sind und nicht zur kassenärztlichen Pflicht gehört (IGel)
Nein, dies ist nicht möglich. Als selbständige Leistung ist nicht gesondert berechnungsfähig: Beurteilung von Röntgenaufnahmen, Szintigrammen und Fremdaufnahmen
Es dürfen Untersuchungen, Sonographien, Laborleistungen, EKG usw. zusätzlich berechnet werden.
Auch wenn dies selten der Fall sein wird, so ist diese Ziffernkombination GOÄ 80 und GOÄ 85 möglich.
Ja, dies ist möglich.
Wenn Sie ein umweltmedizinisches Gutachten erstellen, eventuell noch mit einer wissenschaftlichen Begründung, so können Sie die GOÄ 85 ansetzen. Vorausgesetzt der Aufwand war über dem normalen Maß hinaus sehr hoch.
Abrechenbar ist dann die GOÄ 85, da diese eine aufwendige schriftliche Äußerung bedeutet.
Merkmale Bericht:
- Angabe über vorliegende Befunde
- gegebenenfalls Nachtrag von neuen Untersuchungen
Merkmal Gutachten:
- prognostische Angaben
Medalis -Tipp: Egal was als Überschrift auf dem Anschreiben steht, wichtig und relevant ist, welches Merkmal die Auskunft erfüllt.
Die Schreibgebühren nach den GOÄ Nummer 95 und 96 dürfen daneben abgerechnet werden. Ist für die Rücksendung kein Freiumschlag anbei, so ist auch das Porto nach § 10 Absatz 3 GOÄ berechenbar.
Dies ist bei der GOÄ Ziffer 80 möglich. Eine mögliche Begründung: Gutachten/Bescheinigung wurde über das normale Maß hinaus umfangreich erstellt
Die GOÄ 80 darf nicht berechnet werden, wenn die gesetzliche Krankenversicherung eine Bescheinigung oder ein Gutachten auf vereinbarten Vordrucken verlangt. Auch ein besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes für das Erstellen einer Bescheinigung oder eines Gutachten schließt die GOÄ 80 aus. Alle anderen Anliegen sind dem Patienten privat in Rechnung zu stellen.
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