GOÄ-Nr. | Leistung | Ausschlüsse | Faktor/Betrag in € |
---|---|---|---|
651 | EKG (mindestens 9 Ableitungen) | 435, 626 bis 630, 632, 650, 652, 653, 661 | 1,0 = 14,75 € 1,8 = 26,54 € 2,5 = 36,87 € |
GOÄ 651 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten
Die GOÄ 651 bedeutet eine Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
Das EKG ist je Arzt-Patienten-Kontakt nur einmal berechnungsfähig.
Ausnahme, wenn beide Punkte erfüllt sind:
- Im Rahmen der Diagnostik zum Ausschluss, zur Bestätigung oder zur Verlaufskontrolle eines Herzinfarktes.
- Und wenn im zeitlichen Zusammenhang eine jeweils eigenständig indizierte und in sich abgeschlossene elektrographische Untersuchung erforderlich ist.
In diesem Fall ist eine Mehrfachberechnung der Ziffer 651 möglich.
Beispiele Begründung:
- Schreiben eines Rhythmusstreifens
- EKG nach Injektion eines Medikamentes und/oder Carotis-Sinus-Druckversuch
Die Mehrleistung kann nur durch die Wahl eines höheren Multiplikators ausgeglichen werden.
Geben Sie hierbei hinter der Ziffer 651 die entsprechende Begründung an.
- Ergänzung zur Gesundheitsuntersuchung. (Belastungs- und/oder Ruhe-EKG)
Bei Belastungs-EKG stattdessen die GOÄ 652 abrechnen - Bei sportmedizinischen Untersuchungen
- Auf Wunsch des Patienten zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit.
Hinweis: Auf der Rechnung sollten Sie dies als IGeL kennzeichnen, da auf Wunsch des Patienten. (§12 Abs. 3 S.5 Allgemeine Bestimmungen)
Dies ist nicht möglich, da die GOÄ 652 eine elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe beinhaltet.
GOÄ 652 Leistungsbeschreibung: Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens neun Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) – gegebenenfalls auch Belastungsänderung
Dies ist möglich.
GOÄ 659 Leistungsbeschreibung: Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden [Langzeit-EKG] – gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung –, mit Auswertung
Bei der Ziffern 651 und GOÄ 657 ist es beschränkt möglich.
GOÄ 657 Leistungsbeschreibung: Vektorkardiographische Untersuchung
Beachten Sie bei der GOÄ 657:
Im Hinblick auf die Vorschriften in § 4 Absatz 2a GOÄ darf die GOÄ Ziffer 651 und GOÄ 657 nur dann nebeneinander abgerechnet werden:
Wenn die Ableitung der Vektorkardiographie eine zusätzliche diagnostische Aussage erwarten lässt, die dem EKG nicht zu entnehmen ist.
Denn es handelt sich hierbei um eine spezielle Ableitungs- und Auswerttechnik.
Zudem gibt es Erläuterungen , die GOÄ Ziffer 657 könne nur dann neben dem EKG erfolgen, wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit der Durchführung begründen kann. Sollte die übliche Auswertung ausreichen, so kann die Ziffer 657 nicht neben dem EKG berechnet werden.
Andere Kommentare sind: Das Vektorkardiogramm ist als Ergänzung zum EKG geeignet, um die verschiedenen EKG-Bilder vektoriell zu deuten und dreidimensional darzustellen. Der Stoffwechsel des Herzens kann beobachtet und folglich können Ischämien nicht-invasiv frühzeitig erkannt werden. Das ist mit dem EKG allein nicht möglich. Es bedarf einer medizinischen Notwendigkeit bzw. einer eigenständigen Indikation für die Abrechnung. Das sieht § 1 Abs. 2 GOÄ ja sowieso für jede Leistung vor, unabhängig von der Ziffernkombination.
Dies ist nicht möglich.
GOÄ 653 Leistungsbeschreibung: Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege
GOÄ 661 Leistungsbeschreibung: Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers – gegebenenfalls mit Magnettest
Hier geht es zur Übersicht zu den GOÄ- Ziffern
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