GOÄ-Nr. | Leistung | Ausschlüsse | Faktor/Betrag in € |
---|---|---|---|
3511 | Untersuchung eins Körpermaterials | 27, 28, 32, 435, 4370 | 1,0 = 2,91 € 1,15 = 3,35 € 1,30 = 3,79 € |
GOÄ 3511 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten
Die GOÄ 3511 bedeutet eine Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung
(z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung.
Können mehrere Messgrößen durch Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers erfasst werden, so ist die Leistung nach Nummer 3511 auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn mehrere Einfachreagenzträger verwandt wurden. Bei mehrfacher Berechnung der Leistung nach Nummer 3511 ist die Art der Untersuchung in der Rechnung anzugeben.
- Durchführung des Helicobacter-Urease-Test (HUT)
- Durchführung einer Liquorschnelldiagnostik mit gebräuchlichen Urinteststreifen
- Durchführung einer Lipasediagnostik mittels Latexschnelltest
- Durchführung einer Ph-Untersuchung mit Indikatorpapier/-lösung
- Durchführung einer Laktatbestimmung mittels Teststeifen
- Durchführung eines Urinasenachweises in Biospiematerial
- Urinteststreifen
Sollten verschiedene Materialien wie z.B. Blut, Urin, Liquor oder Biopsiematerial untersucht werden, so können Sie die GOÄ 3511 entsprechend der verschiedenen Körpermaterialien auch mehrfach abrechnen. Führen Sie in diesem Fall bei der Abrechnung aber unbedingt die unterschiedlichen Materialien bzw. die Messgrößen in unterschiedlichen Materialien auf.
Übrigens: Die Verwendung eines Teststreifens mit mehreren Testfeldern gilt nur als eine Untersuchung.
Die Ziffer 3511 darf nur abgerechnet werden, wenn die Laboruntersuchung direkt beim Patienten wie z.B. beim einem Hausbesuch oder in den eigenen Praxis innerhalb von vier Stunden nach der Probennahme bzw. Probenübergabe an den Arzt erfolgt.
Die Ziffer 3511 darf nicht abgerechnet werden, wenn die Leistung in einem Krankenhaus, einer krankenhausähnlicher Einrichtung, einer laborärztlichen Praxis oder Laborgemeinschaft erbracht wird.
Dies ist nicht möglich. Die GOÄ 27 bedeutet eine Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung ) auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung .
Abgegolten sind bei der GOÄ Ziffer 27 somit auch die Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten (GOÄ Ziffer 3511).
Für die Urinuntersuchung mittels Teststreifen sieht die Gebührenordnung für Ärzte die Ziffer 3511 im Praxislabor und die Ziffer 3652 bei Bezug aus der Laborgemeinschaft vor.
Dies ist nicht möglich, da die Gebührenordnung für Ärzte hierfür die GOÄ 3528 Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 500U/l) bzw. die GOÄ 3529 Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 50 U/l) vorsieht.
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