GOÄ-Nr. | Leistung | Ausschlüsse | Faktor/Betrag in € |
---|---|---|---|
200 | Verband | 250-258, 340 bis 372, 435, 740 bis 748, 755 bis 758, 763 bis 765, 785 bis 793, 1313, 1319 bis 1372, 1384, 1386, 1428 bis 1450, 1455 bis 1472, 1485 bis 1497, 1499 bis 1522, 1526, 1527, 1534 bis 1551, 1567, 1568, 1575, 1576, 1578 bis 1588, 1595 bis 1628, 1704, 1713 bis 1724, 1737, 1738, 1740 bis 1750, 1753, 1755 bis 1772, 1776 bis 1782, 1789, 1790,1793 bis 1798, 1800 bis 1814, 1816, 1823 bis 1828, 1832, 1834, 2091, 2092, 2100 bis 2147, 2155 bis 2163, 2170 bis 2174, 2183, 2184, 2203 bis 2269, 2275, 2276, 2278, 2282 bis 2289, 2291 bis 2297, 2325, 2332 bis 2334, 2336, 2338a, 2344, 2346 bis 2405, 2410 bis 2561, 2563, 2690 bis 2695, 2700 bis 2716, 2750 bis 2755, 2800 bis 2803, 2807 bis 3177, 3184 bis 3190, 3195 bis 3210, 3215 bis 3223, 3231, bis 3235, 3237, 3239 bis 3281, 3283 bis 3300 | 1,0 = 2,62 € 2,3 = 6,03 € 3,5 = 9,18 € |
GOÄ 200 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten
Die GOÄ 200 bedeutet ein Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher.
Ist der Wundverband nach GOÄ 200 als abschließende Leistung neben einer Op.-Ziffer berechnungsfähig?
Dies ist nicht möglich. Allerdings sind nachfolgende Verbandswechsel postoperativ auch am gleichen Kalendertag mit Uhrzeit und Begründung nach GOÄ berechnungsfähig. Der Kompressionsverband nach GOÄ 204 ist als eigenständiges therapeutisches Ziel immer neben einer Op.-Ziffer berechnungsfähig.
Laut den allgemeinen Bestimmungen sind Wundverbände nach Nummer 200 im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Fremdkörperentfernung, Ätzung, ), Infusion, Punktion, Transfusion oder Injektion Bestandteil dieser Leistung und können nicht gesondert berechnet werden.
Sollte ein Verband aber an einer anderen Körperstelle notwendig sein, ohne dass an dieser Stelle eine dieser Leistungen erbracht wurde, so kann die Nummer 200 abgerechnet werden. Eine erbrachte Injektionsleistung an einer anderen Körperstelle ist unerheblich.
- Wundverbände
- Salbenverbände
- Salicylpflaster
- Verbände der Behandlung von Haukrankheiten
Nicht berechnungsfähig:
- Das Auflegen eines Rheumapflasters
- Applikation von Pflastern, die Substanzen enthalten (wie Analgetika und Hormone),
die über die Haut resorbiert werden, jedoch systemisch wirken = transdermale therapeutische Systeme - eines Cantharidenpflasters oder von Heilpflastern (z.B. Senfplaster)
- Sprühverbände und Wundklebepflaster (Schnellverbände)
- Verbände dürfen nicht zur Abdeckung von der Ärztin/vom Arzt vorgenommenen Hautverletzungen abgerechnet werden.
Beachten Sie aber: Ein neuer Verband (zeitversetzt) ist abrechenbar. - Pflaster
Dies ist möglich. Sogar unabhängig davon, ob die Nummer 200 gebührenrechtlich für das Anlegen eines Verbands abgerechnet werden darf.
Die Verbandsauslagen können somit nach den Vorschriften des § 10 GOÄ berechnet werden.
Die Nummer 200 darf mehrfach abgerechnet werden, wenn auch mehrfache Verbände angelegt worden sind. Tragen Sie hinter jeder Nummer 200 als Begründung die entsprechende Körperregion ein. Beispiel: Bei einer Verletzung von drei Fingern ist die Nummer 200 auch dreimal anzusetzen. Bei Sekundärheilung darf in diesem Fall dreimal die GOÄ 2006 abrechnet werden.
Beispiel: Ein Verband von der Hand bis zum Oberarm = einmalig GOÄ Ziffer 200 ansetzen.
Multiple Verletzungen/Wunden an mehreren Bereichen des Körpers = mehrfach die GOÄ Ziffer 200 ansetzbar
Beachten Sie hierbei aber auch die Bestimmungen zu Abschnitt C I der GOÄ.
Die Größe des Verbandes ist an sich ohne Bedeutung. Der Faktor kann dann aber höher bemessen werden (bis 3,5-fach).
Der Wundverband ist eine delegierbare ärztliche Leistung. Sie als Ärzte können somit geschultes und qualifiziertes Hilfspersonal mit der Durchführung von Verbänden beauftragen. Sie sollten sich zudem von dem Können selbst überzeugt haben.
- Die GOÄ 200 neben der GOÄ 204 ist nicht möglich. Ausnahme: Im Einzelfall bei verschiedenartigen Verbänden und bei unterschiedlichen therapeutischen Zielen können beide Ziffern nebeneinander abgerechnet werden. Beispiel: Ulcus Cruris: Kompressionsverband Unterschenkel plus Salbenverband, Furunkel: Salbenverband plus Schienenverband
- Die GOÄ 200 neben der GOÄ 209 ist möglich.
- Die GOÄ 200 neben der GOÄ 2000 ist nicht möglich. Grund: Die Leistung nach GOÄ 2000 beinhaltet im Leistungsumfang im Wesentlichen den Verband.
Eine Abrechnung der GOÄ 200 neben der GOÄ 2000 würde deshalb den Leistungsinhalt doppelt berücksichtigen. - Die GOÄ 200 neben der GOÄ 2001 ist nicht möglich.
- Die GOÄ 200 neben der GOÄ 2006 ist möglich.
- Die GOÄ 200 neben der GOÄ 2007 ist ebenfalls möglich.
- Die GOÄ 200 neben der GOÄ 2403 ist nicht möglich.
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