GOÄ-Nr. | Leistung | Ausschlüsse | Faktor/Betrag in € |
---|---|---|---|
95 | Schreibgebühr je angefangene DIN A4-Seite | 435, nur abrechenbar neben den GOÄ Ziffern 80, 85 und 90 | 1,0 = 3,50 € |
GOÄ 95 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten
Die GOÄ 95 bedeutet eine Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite.
Dies ist nicht möglich. Diese Ziffer darf nur mit dem einfachen Gebührensatz abgerechnet werden.
Dies ist nach § 10 Absatz 3 GOÄ möglich.
Ja, dies ist möglich.
Dies ist ebenfalls möglich.
Nein, dies ist nicht möglich. Infos zur GOÄ 75 finden Sie hier.
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