GOÄ-Nr. LeistungAusschlüsseFaktor/Betrag in €
2120Denervation eines Finger- oder Zehengelenks2001,0 = 37,89 €
2,3 = 87,14 €
3,5 = 132,60 €

GOÄ 2120 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten

Die GOÄ 2120 bedeutet eine Denervation eines Finger- oder Zehengelenks.

Möglich ist die GOÄ 443 (Zuschlag bei einer ambulanten OP.) Die GOÄ 443 darf angesetzt werden, wenn operative Leistungen ambulant durchgeführt werden und einen Punktwert von 500 bis 799 haben. Pro Behandlungstag dürfen Sie die GOÄ 443 einmal abrechnen.

Sollten Sie zusätzlich ein Operationsmikroskop verwenden, so können Sie den Zuschlag nach GOÄ 440 ebenfalls abrechnen. Auch hier ist die Voraussetzung eine ambulante operative Leistung.  Die GOÄ 440 ist einmal pro Tag abrechnungsfähig.

Dies ist nicht möglich. Eine Denervation der Facettengelenke ist nicht separat berechnungsfähig, wenn vor der Operation keine Beschwerden von den Facettengelenken ausgingen.  Keine eigenständige Indikation ist die Vermeidung eines postoperativen Schmerzsyndroms.

Sollte eine Facettengelenksdenervation als eigenständig indizierter Eingriff durchgeführt werden, so kann nach Empfehlung der Bundesärztekammer die GOÄ 2598 analog angesetzt werden. Die GOÄ 2598 analog kann einmal für die Denervierung von bis zu drei Facetten auf einer Seite berechnet werden.

Der Verband nach GOÄ 200 ist neben der GOÄ Ziffer 2120 nicht berechnungsfähig.

Sollte z.B. ein erhöhter Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand stattgefunden haben, so darf die Ziffer 2120 bis zum 3,5 fachen Satz gesteigert werden.

Hier geht es zur Übersicht zu den GOÄ-Ziffern

GOÄ 2120

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