GOÄ 152024-04-05T06:24:15+02:00

GOÄ-Nr.
LeistungAusschlüsseFaktor/Betrag in €
15Betreuung eines chronisch Kranken4, 33, 34, 45, 46, 4351,0 = 17,49 €
2,3 = 40,22 €
3,5 = 61,20 €

GOÄ 15 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten

Die GOÄ 15 bedeutet eine Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen Betreuung eines chronisch Kranken. Die Betreuung erfolgt ambulant. Bei der GOÄ Ziffer 15 entstehen häufig Erstattungsprobleme, da die Ziffer keine Beratung gegenüber dem Patienten darstellt. Insgesamt geht es bei der Ziffer darum, dass der Arzt die Einleitung und Koordination von Maßnahmen mit externen Leistungserbringern erbringt.

Therapeutische Maßnahmen

Beispiele:  Arzt stellt Medikation regelmäßig ein, mit anderen behandelnden Ärzten Gespräche führen, Krankenhaus, Reha- und Kurbesuche vor- und nachbereiten, logopädische und krankengymnastische Maßnahmen

Soziale Maßnahmen

Beispiele: Soziale Maßnahmen sind der Kontakt zu Angehörigen, Arbeitgebern, Betreuern, Sozialarbeitern, Schulen und Kindergärten, Pflegehäuser, ambulante Pflegedienste, sozialen Organisationen , Rehabilitationseinrichtungen, Kostenträgern etc.

Beide Punkte müssen erfüllt werden, damit die GOÄ 15 überhaupt abgerechnet werden kann.

Der Patient muss kontinuierlich wegen einer chronischen Erkrankung behandelt werden. Das bedeutet nicht fest jeden Monat diese Maßnahmen zu erbringen, aber in regelmäßigen Abständen über das gesamte Jahr hinweg.

In der GOÄ ist ein chronisch Kranker nicht definiert. Wenn ein Arzt über den Zeitraum von einem Jahr therapeutische Maßnahmen erbringen und soziale Maßnahmen einleiten muss, so kann davon ausgegangen werden, dass es eine chronische Erkrankung ist und die Ziffer angesetzt werden kann.

Die Ziffer ist einmal im Kalenderjahr abrechenbar. Auch wenn noch keine 12 Monate vergangen sind, so kann ab dem 01. Januar des Folgejahres die GOÄ Ziffer 15 bei Erfüllung der oben genannten Kriterien abgerechnet werden.

Ja, es ist möglich, allerdings nur wenn sich die GOÄ 15 auf eine andere chronische Erkrankung wie die GOÄ 4 bezieht. Dann ist bei beiden Ziffern jeweils die Diagnose anzugeben.

Nein, da sich die Behandlung auf einen eher kürzeren Zeitraum bezieht und die kontinuierliche Betreuung von einem Jahr meist nicht gegeben ist. Auch ist die Einleitung und Koordination therapeutischer und sozialer Maßnahmen zumeist nicht gegeben sein. Ausnahme: Der Patient wird über den Zeitraum von einem Jahr ambulant behandelt und Sie erfüllen die Leistungslegende der GOÄ 15.

Da einige Krankenversicherungen diese Ziffer am Anfang des Jahres eher beanstanden, ist es empfehlenswert diese wenn möglich erst am Ende des Jahres anzusetzen.

Der gesamte Leistungsinhalt der Ziffer muss erbracht werden. Achten Sie darauf, dass von Ihnen therapeutische sowie soziale Maßnahmen eingeleitet und koordiniert werden. Auch das Sie den Patienten regelmäßig betreuen und dieser Patient eine chronische Erkrankung hat.

Hier geht es zur Übersicht zu den GOÄ- Ziffern

GOÄ 15

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