GOÄ-Nr. | Leistung | Ausschlüsse | Faktor/Betrag in € |
---|---|---|---|
7 | Vollständige körperliche Untersuchung | 5, 6, 8, 11 bei dem weiblichen Gentitaltrakt), 23-29, 45, 46, 435, 448, 449, 600, 601, 1203, 1204, 1228, 1240, 1400, 1401, 1414 | 1,0 = 9,33 € 2,3 = 21,45 € 3,5 = 32,64 € |
GOÄ 7 – Häufige Fragen und Abrechnungstipps
zur Vermeidung von Honorarverlusten
Die GOÄ 7 bedeutet eine vollständige körperliche Untersuchung.
Die Ziffer kann so oft angesetzt werden, wie die Leistung erbracht wird. Sollte eine vollständige körperliche Untersuchung zweimal nach GOÄ 7 stattfinden, so ist bei beiden Ziffern die Uhrzeit erforderlich.
bei dem Hautorgan: Inspektion der gesamten Haut, Hautanhangsgebilde und sichtbare Schleimhäute, ggf. einschl. Prüfung des Dermographismus und Untersuchung mittels Glasspatel
bei den Stütz- und Bewegungsorganen: Inspektion, Palpation und orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und der Wirbelsäule einschl. Prüfung der Reflexe
bei den Brustorganen: Auskultation und Perkussion von Herz und Lunge sowie Blutdruckmessung
bezüglich der Bauchorgane: Palpation, Perkussion und Auskultation der Bauchorgane einschl. palpatorischer Prüfung der Bruchpforten und der Nierenlager
bei dem weiblichen Genitaltrakt: bimanuelle Untersuchung der Gebärmutter und der Adnexe, Inspektion des äußeren Genitale, der Vagina und der Portio uteri, Digitaluntersuchung des Enddarms, ggf. Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs
Nein, dies ist nicht möglich. Abrechnungstipp: Um dem erhöhten Zeitaufwand gerecht zu werden, lässt sich diese Ziffer aber über den Schwellenwert mit personenbezogener Begründung steigern. Eventuell kann auch die GOÄ 8 (Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus) angesetzt werden.
Ja, dies ist empfehlenswert.
Die GOÄ Ziffer 3 und 7 sind als alleinige Kombination nebeneinander abrechenbar.
Die GOÄ Ziffer 1 und 7 dürfen ebenfalls nebeneinander abgerechnet werden.
Ja, dies ist möglich. Ausnahme: Sollte der gesamte Genitaltrakt untersucht werden, so ist die GOÄ 11 nicht neben dieser Ziffer abrechenbar.
Ja, die Kombination GOÄ 50 und 7 ist möglich.
Sollten die Stütz- und Bewegungsorgane untersucht worden sein, so ist darin auch schon die Untersuchung der Reflexe enthalten. Dann dürfen Sie die beiden Ziffern nur zusammen abrechnen, wenn mindestens 3 andere Teilbereiche bei der neurologischen Untersuchung erbracht worden sind. Weitere Teilbereiche sind Bewegungsfertigkeit, Sensibilität, Koordination, extrapyramidales System, Vegetativum, hirnversorgende Gefäße. Infos zur GOÄ 800
Möglich sind die Zuschläge A-D und K1 mit dem 1,0 fachen Satz.
- Zuschlag A: Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (Neben Zuschlag B,C,D nicht ansetzbar)
- Zuschlag B: Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
- Zuschlag C: Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen (Neben Zuschlag B nicht ansetzbar)
- Zuschlag D: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
- Zuschlag K1: Zuschlag zu Untersuchungen nach den Nummern 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Weitere Informationen zu den Zuschlägen:
Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so dürfen Sie den Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz ansetzen.
Liegt die Beratung aber am Samstag außerhalb Ihrer Sprechstunde, so können Sie den Zuschlag D mit dem vollen Gebührensatz berechnen.
Sollten Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht werden, so ist neben dem Zuschlag D auch ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C ansetzbar. Für Krankenhausärzte ist der Zuschlag D im Zusammenhang mit zwischen 8 und 20 Uhr erbrachten Leistungen nicht abrechnungsfähig.
Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 nicht abgerechnet werden. Die Zuschläge nach den Buchstaben B bis D dürfen von Krankenhausärzten nicht berechnet werden, es sei denn, die Leistungen erfolgen durch den liquidationsberechtigten Arzt oder seinen Vertreter nach § 4 Abs. 2 Satz 3.
Alle Zuschläge dürfen nicht gesteigert werden.
Nein, die Kombination der Ziffer 7 und GOÄ 45 bzw. GOÄ 46 ist nicht möglich. Sollte die Untersuchung jedoch medizinisch nochmals erforderlich sein, so ist bei beiden Ziffern die Angabe der Uhrzeit erforderlich.
Hier geht es zur Übersicht zu den GOÄ-Ziffern
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Hinweis: Der Inhalt dieser Information wurde mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Jedoch übernehmen wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Verlässlichkeit der bereitgestellten Informationen.
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